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Vorschrift Bundesnaturschutzgesetz

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  • Vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 225)

  • Vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 153, S. 5)

  • Vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 2240)

  • Weitere 25 Fassungen…

Rechtssprechung zu: BNatSchG
  • BVerwG: bergrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Rahmenbetriebsplan, Urt. v. 06.10.2022

  • BVerwG: Summationsprüfung; Abschneidekriterium, Urt. v. 15.05.2019

  • BVerwG: Windenergieanlagen; Forschung zu Antikollisionssystem, Beschl. v. 18.07.2024

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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

Sachgebiet: Naturschutz und Landschaftspflege

Gesetzgeber: Bund

Vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 323)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.umweltdigital.de/v.410039

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege

§ 2 Verwirklichung der Ziele

§ 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden

§ 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke

§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft

§ 6 Beobachtung von Natur und Landschaft

§ 7 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Landschaftsplanung

§ 8 Allgemeiner Grundsatz

§ 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne

§ 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne

§ 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

§ 13 Allgemeiner Grundsatz

§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft

§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 18 Verhältnis zum Baurecht

§ 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

§ 20 Allgemeine Grundsätze

§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung

§ 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft

§ 23 Naturschutzgebiete

§ 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente

§ 25 Biosphärenreservate

§ 26 Landschaftsschutzgebiete

§ 27 Naturparke

§ 28 Naturdenkmäler

§ 29 Geschützte Landschaftsbestandteile

§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope

§ 30a Ausbringung von Biozidprodukten

Abschnitt 2
Netz „Natura 2000"

§ 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000"

§ 32 Schutzgebiete

§ 33 Allgemeine Schutzvorschriften

§ 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen

§ 35 Gentechnisch veränderte Organismen

§ 36 Pläne

Kapitel 5
Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 37 Aufgaben des Artenschutzes

§ 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2
Allgemeiner Artenschutz

§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 40 Ausbringen von Pflanzen und Tieren

§ 40a Maßnahmen gegen invasive Arten

§ 40b Nachweispflicht und Einziehung bei invasiven Arten

§ 40c Genehmigungen

§ 40d Aktionsplan zu Pfaden invasiver Arten

§ 40e Managementmaßnahmen

§ 40f Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen

§ 42 Zoos

§ 43 Tiergehege

Abschnitt 3
Besonderer Artenschutz

§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten

§ 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 45a Umgang mit dem Wolf

§ 45b Betrieb von Windenergieanlagen an Land

§ 45c Repowering von Windenergieanlagen an Land

§ 45d Nationale Artenhilfsprogramme

§ 46 Nachweispflicht

§ 47 Einziehung und Beschlagnahme

Abschnitt 4
Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

§ 48 Zuständige Behörden für den Schutz von Exemplaren wild lebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

§ 48a Zuständige Behörden in Bezug auf invasive Arten

§ 49 Mitwirkung der Zollbehörden

§ 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten

§ 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

§ 51a Überwachung des Verbringens invasiver Arten in die Union

Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

§ 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht

§ 53 (weggefallen)

Abschnitt 6
Ermächtigungen

§ 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen; Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

§ 56 Geltungs- und Anwendungsbereich

§ 56a Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen

§ 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

§ 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

§ 59 Betreten der freien Landschaft

§ 60 Haftung

§ 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen

§ 62 Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

§ 63 Mitwirkungsrechte

§ 64 Rechtsbehelfe

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

§ 65 Duldungspflicht

§ 66 Vorkaufsrecht

§ 67 Befreiungen

§ 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 69 Bußgeldvorschriften

§ 70 Verwaltungsbehörde

§ 71 Strafvorschriften

§ 71a Strafvorschriften

§ 72 Einziehung

§ 73 Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

§ 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen; Evaluierung

Anlage 1
(zu § 45b Absatz 1 bis 5)

Abschnitt 1
Bereiche zur Prüfung bei kollisionsgefährdeten Brutvogelarten

Abschnitt 2
Schutzmaßnahmen

Anlage 2
(zu § 45b Absatz 6 und 9, zu § 45d Absatz 2)
Zumutbarkeit und Höhe der Zahlung in Artenhilfsprogramme

1. Begriffsbestimmungen

2. Berechnung der Zumutbarkeitsschwelle

2.1 Maximal zumutbarer monetärer Verlust

2.2 Prozentualer Anteil der Abschaltungen

2.3 Monetäre Zumutbarkeit der Maßnahmen

3. Berechnung des Basisschutzes in der artenschutzrechtlichen Ausnahme

3.1 Maximal zulässiger monetärer Verlust im Basisschutz

3.2 Prozentualer Anteil der Abschaltungen im Basisschutz

3.3 Monetäre Kosten der Maßnahmen im Basisschutz

4. Berechnung der Zahlungen in Artenhilfsprogramme

4.1 Berechnung des realen Energieertrags im vergangenen Kalenderjahr

4.2 Berechnung des realen monetären Ertrags im vergangenen Kalenderjahr

4.3 Berechnung der Höhe des zu zahlenden Beitrags in das Artenhilfsprogramm für das vergangene Kalenderjahr

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